Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Vertragsgegenstand
  4. Rechteeinräumung bei einem Vertrag über die Lieferung von Software
  5. Rechteeinräumung bei einem Vertrag über die vorübergehende Überlassung von Software
  6. Pflichten des Kunden
  7. Widerrufsrecht
  8. Preise und Zahlungsbedingungen
  9. Liefer- & Versandbedingungen
  10. Eigentumsvorbehalt
  11. Gewährleistung bei Verträgen nach Ziff. 3.2, 3.3 a) und 3.3 c)
  12. Gewährleistung bei Verträgen nach Ziff. 3.3 b)
  13. Garantiebedingungen „100% Geld-zurück-Garantie“
  14. Haftung für sonstige Pflichtverletzungen
  15. Einlösung von Aktionsgutscheinen
  16. Nennung als Referenz
  17. Partnerprogramm
  18. Schlussbestimmungen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Softwareswifters mit der Adresse: 24-26 Arcadia Avenue, FIN009/14778, London N3 2JU, UNITED KINGDOM, gelten für alle Verträge des Verkäufers und eines Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“) über den Verkauf, die Lieferung und die vorübergehende Überlassung von digitalen Inhalten, digitalen Gütern und nicht-digitalen Gütern (nachfolgend zusammen auch „Waren“). Soweit der Verkäufer auch Dienstleistungen anbietet, erbringt er diese ausschließlich als Nebenleistung zu den vorgenannten Kaufverträgen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Eine stillschweigende Anerkennung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden durch den Verkäufer durch schlüssiges Verhalten ist ausgeschlossen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Verkäufer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen gegenüber dem Kunden erbringt.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit die nachfolgenden AGB keine gesonderten Hinweise enthalten, gelten alle Bestimmungen gleichermaßen für Verträge mit Unternehmern und Verbrauchern. Soweit einzelne Bestimmungen für Verbraucher überhaupt nicht oder nur in geänderter Form gelten, wird dies ausdrücklich erwähnt.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer, soweit der Kunde Unternehmer ist.

1.4 Digitale Inhalte im Sinne dieser Bestimmungen sind alle digitalen Dienstleistungen, mit Ausnahme digitaler Güter, alle digital vorhandenen Zugangscodes, Produktschlüssel oder andere digital vorhandene Informationen.

1.5 Digitale Güter im Sinne dieser Bestimmungen sind Software, die nicht auf einem physischen Datenträger existiert und vom Verkäufer zum Download bereitgestellt wird, gegebenenfalls mit bestimmten Nutzungsrechten, die gemäß Ziff. 5 und 6 eingeräumt werden.

1.6 Nicht-digitale Güter im Sinne dieser Bestimmungen sind Software, die auf einem physischen Datenträger existiert und vom Verkäufer in physischer Form vertrieben wird, gegebenenfalls mit bestimmten Nutzungsrechten, die gemäß Ziff. 5 und 6 eingeräumt werden, sowie andere physische Produkte.

1.7 Der Verkäufer betreibt einen Online-Shop über eine eigene Website (nachfolgend „Online-Shop“). Darüber hinaus verkauft der Verkäufer Produkte auch über verschiedene Marktplätze, wie z.B. ebay.de, rakuten.de oder rueducommerce.fr (nachfolgend einzeln „Marktplatz“ und zusammen „Marktplätze“).

1.8 Mit Absendung der Bestellung gemäß Ziff. 2.2 erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

2) Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss in Bezug auf einen Kauf über den Online-Shop des Verkäufers kommt noch nicht mit der Bestellung des Kunden zustande. Die Bestellung des Kunden ist vielmehr die Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss. Die im Online-Shop des Verkäufers angegebenen und genannten Preise, Preisangaben und Beschreibungen von Waren oder anderen Dienstleistungen stellen kein Angebot dar.

2.2 Der Vertragsschluss für einen Kauf über einen der Marktplätze kommt mit der Bestellung des Kunden zustande.

2.3 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch sorgfältiges Lesen der auf dem Bildschirm angezeigten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern in diesem Zusammenhang kann die Zoomfunktion des Browsers sein, die eine Vergrößerung der Anzeige auf dem Bildschirm ermöglicht. Der Kunde kann seine Eingaben während des elektronischen Bestellvorgangs über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er auf die Schaltfläche klickt, die den Bestellvorgang abschließt.

2.4 Die Bestellbestätigung für einen Kauf über den Online-Shop stellt keine Annahme des Kaufangebots durch den Verkäufer dar. In diesem Fall kommt ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden erst durch eine weitere Handlung des Verkäufers gemäß Ziff. 2.5 zustande.

2.5 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er
a) die bestellte Ware persönlich liefert oder durch einen Handelspartner (z.B. Amazon EU S.à.r.l.) an den Kunden liefern lässt, wobei der Empfang der Ware durch den Kunden maßgeblich ist, oder
b) nach Abgabe der Bestellung des Kunden die Zahlung vom Kunden durch gesonderte Mitteilung anfordert. Dies umfasst auch die Auswahl einer Zahlungsmethode im Bestellvorgang, mit der die bestellte Ware vor dem Versand bezahlt werden soll.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag mit Eintritt der ersten dieser Alternativen zustande.

2.6 Die Frist zur Annahme des Angebots gemäß Ziff. 2.5 beginnt am Tag nach Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des fünften Tages nach Absendung des Angebots. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, gilt das Angebot als abgelehnt, wobei der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.7 Der Vertrag kann nur in englischer Sprache geschlossen werden.

2.8 Sofern der Kunde eine E-Mail-Adresse zur Vertragsabwicklung angibt, muss der Kunde sicherstellen, dass die vom Verkäufer versandten E-Mails unter dieser Adresse empfangen werden können. Bei der Verwendung von Spamfiltern muss der Kunde insbesondere sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß konfiguriert sind, damit die vom Verkäufer oder von vom Verkäufer zur Auftragsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. Dabei erstellt der Verkäufer oder der vom Verkäufer zur Auftragsabwicklung beauftragte Dritte die E-Mails so, dass sie objektiv nicht durch ihr äußeres Erscheinungsbild, insbesondere ihr Textmusterprofil, geeignet sind, eine Spam-Nachricht vorzutäuschen.

3) Vertragsgegenstand

3.1 Der Verkäufer stellt dem Kunden Waren zur Verfügung. Der Verkäufer erbringt Dienstleistungen nur als Nebenleistung zu Verträgen über die Lieferung von Waren. Die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung ist maßgeblich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen bedient sich der Verkäufer nach Wahl des Verkäufers seiner Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

3.2 Bei einem Vertrag über die Lieferung nicht-digitaler Güter richtet sich die Leistung des Verkäufers nach der Beschreibung im Online-Shop des Verkäufers oder dem jeweiligen Marktplatz. Es wird auf die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 10 verwiesen. Bei einem Vertrag über die Lieferung von Software (nachfolgend „Softwarekauf“) schuldet der Verkäufer die dauerhafte Übertragung der im Lizenzzertifikat angegebenen Software. Der Verkäufer schuldet die Übertragung eines Exemplars der Software auf einem geeigneten Datenträger, wie z.B. einer CD-ROM, Blu-ray-Disc oder einem USB-Stick, sowie die Übertragung einer gedruckten oder herunterladbaren Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 unterliegen alle übergebenen Datenträger sowie die Benutzerdokumentation dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers oder dem jeweiligen Marktplatz ist für die Beschaffenheit der Software maßgeblich. Der Verkäufer schuldet ferner die Rechteeinräumung gemäß Ziff. 4.

3.3 Bei einem Vertrag über die Lieferung digitaler Güter schuldet der Verkäufer
a) bei einem Vertrag über die Lieferung von Software (nachfolgend „Softwarekauf“) die dauerhafte Übertragung der im Lizenzzertifikat angegebenen Software im Objektcode. Der Verkäufer schuldet die Bereitstellung einer Möglichkeit zum Herunterladen der Software sowie die Übertragung einer gedruckten oder herunterladbaren Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 unterliegt die übergebene Benutzerdokumentation dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers oder dem jeweiligen Marktplatz definiert den Zustand der Software. Der Verkäufer schuldet ferner die Rechteeinräumung gemäß Ziff. 4.
b) bei einem Vertrag über die vorübergehende Überlassung von Software (nachfolgend „Software-Leasing“) die vorübergehende Überlassung der im Lizenzzertifikat angegebenen Software im Objektcode. Der Verkäufer schuldet die Bereitstellung einer Möglichkeit zum Herunterladen der Software sowie die Übertragung einer gedruckten oder herunterladbaren Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 unterliegt die übergebene Benutzerdokumentation dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers oder dem jeweiligen Marktplatz definiert den Zustand der Software. Der Verkäufer schuldet ferner die Rechteeinräumung gemäß Ziff. 5.

3.4 Bei einem Vertrag über die Lieferung eines digitalen Inhalts schuldet der Verkäufer die Bereitstellung des digitalen Inhalts. Die Nutzung des an den Kunden gesendeten digitalen Inhalts unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Nutzungsbedingungen des relevanten Anbieters, die für die Nutzung gelten. Die Nutzung des digitalen Inhalts unterliegt der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung gemäß Ziff. 8. Der Verkäufer kann die Nutzung auch vor diesem Datum vorläufig gestatten.

3.5 Der Verkäufer schuldet Dienstleistungen ausschließlich als vertragliche oder nachvertragliche Nebenleistung zu den vorgenannten Hauptpflichten und nur nach gesonderter Absprache mit dem Kunden.

3.6 Die Lieferung des jeweiligen Vertragsgegenstandes richtet sich nach Ziff. 9.

3.7 Ist der Verkäufer an der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen gehindert oder vollständig ausgeschlossen, weil Mitarbeiter, Dokumente, Daten oder Geräte des Kunden nicht in zumutbarer oder nur in unzureichender Weise zur Verfügung stehen oder der Kunde seine Mitwirkungspflicht, einschließlich der Einhaltung von Terminen, vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.8 Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vorbehalten, wenn der Verkäufer eine unzeitgemäße und unrichtige Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat.

4) Rechteeinräumung bei einem Vertrag über die Lieferung von Software

4.1 Diese Ziff. 4 gilt ausschließlich für Verträge über den Softwarekauf gemäß Ziff. 3.2 sowie 3.3 a).

4.2 Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes Recht zur Nutzung der Ware in dem im Vertrag eingeräumten Umfang. Der Verkäufer kann die Nutzung der Ware auch vor diesem Datum vorläufig gestatten. Die Ware darf nur gleichzeitig von der maximalen Anzahl natürlicher Personen genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Ware entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie die autorisierte Nutzung durch den Kunden. Der Kunde hat kein Recht, die erworbene Ware zu vermieten oder unterzulizenzieren, öffentlich wiederzugeben oder drahtgebunden oder drahtlos öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten unentgeltlich oder gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Ziff. 4.5 bleibt unberührt.

4.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherstellung der zukünftigen Nutzung erforderlich ist.

4.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software nur in dem Umfang zu dekompilieren oder zu reproduzieren, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass der Verkäufer auf Anfrage die hierfür erforderlichen Informationen innerhalb einer angemessenen Frist nicht zur Verfügung gestellt hat.

4.5 Der Kunde ist berechtigt, das erworbene Exemplar der Software einschließlich der Dokumentation dauerhaft an einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software vollständig einzustellen, alle installierten Kopien der Software von den Computern des Kunden zu entfernen und alle auf anderen Datenträgern vorhandenen Kopien zu löschen oder dem Verkäufer zu übergeben, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich zu einer längeren Speicherung verpflichtet. Auf Verlangen des Verkäufers bestätigt der Kunde dem Verkäufer schriftlich die vollständige Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen oder gibt gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung an. Ferner vereinbart der Kunde ausdrücklich mit dem Dritten die Einhaltung des Umfangs der eingeräumten Rechte gemäß dieser Ziff. 4. Eine Aufteilung erworbener Volumenpakete ist nicht zulässig.

4.6 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der das mit der Ware erworbene Nutzungsrecht qualitativ (hinsichtlich der Art der zulässigen Nutzung) oder quantitativ (hinsichtlich der Anzahl der Nutzer) überschreitet, so erwirbt der Kunde unverzüglich die für eine zulässige Nutzung erforderliche weitere Ware. Andernfalls wird der Verkäufer die ihm zustehenden Rechte geltend machen.

4.7 Urheberrechtshinweise, Seriennummern sowie andere Merkmale zur Programmidentifikation dürfen weder aus der Software entfernt noch verändert werden.

5) Rechteeinräumung bei einem Vertrag über die vorübergehende Überlassung von Software

5.1 Diese Ziff. 5 gilt ausschließlich für Verträge über die vorübergehende Überlassung von Software gemäß Ziff. 3.3 b).

5.2 Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 erhält der Kunde das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur vorübergehenden Nutzung der Ware während der Vertragslaufzeit in dem im Vertrag und im Lizenzzertifikat eingeräumten Umfang. Der Verkäufer kann die Nutzung der Ware auch vor diesem Datum vorläufig gestatten. Die Dauer der vorübergehenden Vertragslaufzeit richtet sich nach den jeweiligen Angaben im Online-Shop des Verkäufers oder dem jeweiligen Marktplatz oder der vom Kunden vor Vertragsschluss zu treffenden Auswahl für die Laufzeit. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie die autorisierte Nutzung durch den Kunden. Der Kunde hat kein Recht, die erworbene Ware zu vermieten oder unterzulizenzieren, öffentlich wiederzugeben oder drahtgebunden oder drahtlos öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten unentgeltlich oder gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

5.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherstellung der zukünftigen Nutzung erforderlich ist.

5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software nur in dem Umfang zu dekompilieren oder zu reproduzieren, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass der Verkäufer auf Anfrage die hierfür erforderlichen Informationen innerhalb einer angemessenen Frist nicht zur Verfügung gestellt hat.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die in Ziff. 5.1 bis 5.3 genannten Fälle hinaus zu reproduzieren.

5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, ihm zur Verfügung gestellte oder von ihm erstellte Kopien der Software an Dritte zu übertragen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software weiterzuverkaufen, zu verleihen, zu vermieten, unterzulizenzieren, öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

5.7 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden alle hierunter eingeräumten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Verkäufer zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich vollständig einzustellen, alle auf seinen Systemen installierten Softwarekopien zu löschen sowie alle erstellten Sicherungskopien zu löschen oder dem Verkäufer zu übergeben.

6) Pflichten des Kunden

6.1 Sofern im Vertrag, im Lizenzzertifikat oder in der Benutzerdokumentation nichts anderes vorgesehen ist, ist der Kunde verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ware vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, insbesondere alle Kopien digitaler Inhalte an einem geschützten Ort aufzubewahren.

6.2 Der Kunde muss einen Ansprechpartner benennen, dessen Erklärungen, soweit sie der Vertragsabwicklung dienen, und Handlungen für den Kunden verbindlich sind. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

6.3 Der Kunde muss den Verkäufer vor und während der Vertragsabwicklung über alle für die Vertragsabwicklung relevanten Umstände und Prozesse informieren, die für die Vorbereitung und Durchführung des Vertrages notwendig und wesentlich sind. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer bei der Vertragsdurchführung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung notwendigen Grundlagen zu schaffen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, dem Verkäufer alle Dokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein), Daten und Informationen in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich sind. Dies beinhaltet auch, dass der Kunde die Mitarbeiter rechtzeitig über bevorstehende Lieferungen oder sonstige Leistungserbringungen des Verkäufers informiert.

7) Widerrufsrecht

7.1 Verbraucher haben ein Widerrufsrecht.

7.2 Detaillierte Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers, abrufbar unter https://softwareswifters.de/content/5-returns-and-refunds oder auf dem jeweiligen Marktplatz des Verkäufers.

8) Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Sofern in der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert ausgewiesen.

8.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu gehören z.B. Kosten für die Geldüberweisung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben oder Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können im Zusammenhang mit der Geldüberweisung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung jedoch aus einem Land außerhalb der Europäischen Union vornimmt.

8.3 Die Zahlungsoption(en) werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers oder dem jeweiligen Marktplatz mitgeteilt.

8.4 Bei Zahlung über eine der vom Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (nachfolgend „PayPal“) angebotenen Zahlungsmethoden erfolgt die Zahlung über PayPal unter Anwendung der PayPal-Nutzungsbedingungen, abrufbar unter https://www.paypal.com/us/webapps/mpp/ua/useragreement-full, oder, falls der Kunde kein PayPal-Konto besitzt, unter Anwendung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, abrufbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full?locale.x=en_DE.

8.5 Die Aufrechnung von Forderungen des Verkäufers gegen Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wurde vom Verkäufer anerkannt oder ist rechtskräftig festgestellt. Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ebenfalls auf solche Gegenforderungen beschränkt.

8.6 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Im Falle einer unpünktlichen Zahlung trotz Mahnung ist der Verkäufer berechtigt, vom Kunden die Kosten für Mahnung und Inkasso zu verlangen, die für eine angemessene Rechtsverfolgung durch die vom Verkäufer beauftragten Inkassobüros und Rechtsanwälte erforderlich sind. Diese richten sich für Inkassobüros nach den gesetzlichen Berechnungssätzen der Inkassobüros und für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für den Fall, dass der Verkäufer das Mahnverfahren persönlich betreibt, verpflichtet sich der Kunde, einen Betrag von 1,50 EUR für jede versandte Mahnung zu zahlen. Dies gilt nicht für eine Mahnung, die den Verzug begründet. Der Kunde behält sich das Recht vor, einen geringeren Schaden des Verkäufers nachzuweisen. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

8.7 Für Kunden, die nicht in der Bundesrepublik Italien ansässig sind, ist der Kauf zum Nettopreis möglich, wenn sie bereits bei der Bestellung ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Eine nach Absendung der Bestellung mitgeteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nicht berücksichtigt.

9) Liefer- & Versandbedingungen

9.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware durch Versand an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die im Kaufprozess des Verkäufers angegebene Lieferadresse ist für die Abwicklung des Geschäfts maßgeblich.

9.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, weil eine Zustellung an den Kunden nicht möglich war, so trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, den Umstand, der die Unmöglichkeit der Zustellung verursacht hat, nicht zu vertreten hat oder vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung gehindert war, es sei denn, der Verkäufer hat die Leistung dem Kunden angemessen im Voraus angekündigt.

9.3 Eine Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

9.4 Digitale Inhalte werden dem Kunden in elektronischer Form als Download durch Mitteilung eines Download-Links zur Verfügung gestellt. Produktschlüssel werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Der Versand erfolgt innerhalb von Sekunden/Minuten nach dem Kauf. Überprüfen Sie alle Ordner in Ihrem E-Mail-Posteingang (auch den Spam-Ordner).

10) Eigentumsvorbehalt

10.1 Das Eigentum an gelieferten nicht-digitalen Gütern verbleibt beim Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt).

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die nicht-digitalen Güter für den Verkäufer sorgfältig aufzubewahren und zu behandeln. Der Kunde muss deutlich machen, dass der Verkäufer Eigentümer dieser ist, indem er sie entsprechend lagert, z.B. durch Trennung von anderen Waren im Lager. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

10.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

10.4 Der Kunde ist berechtigt, nicht-digitale Güter im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, jedoch weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des endgültigen Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen des Verkäufers ab, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf an Käufer oder andere Dritte entstehen. Die Abtretung dient der Sicherung der jeweiligen Forderung in gleichem Umfang wie der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 10.1 dieser Bedingung. Der Kunde bleibt auch nach einer Abtretung zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Forderungen persönlich einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Kunde die Zahlungen einstellt. In diesen Fällen kann der Verkäufer die Einziehungsermächtigung widerrufen. Darüber hinaus kann der Verkäufer vom Kunden verlangen, dass er dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich mitteilt und dem Verkäufer eine schriftliche Abtretungserklärung sowie alle zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung stellt. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

10.5 Werden die vom Verkäufer gelieferten nicht-digitalen Güter mit anderen beweglichen Sachen derart verbunden oder vermischt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so überträgt der Kunde dem Verkäufer anteilig Miteigentum an der einheitlichen Sache. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des endgültigen Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen des Verkäufers ab, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf von Gegenständen zustehen, an denen dem Verkäufer Miteigentum zusteht; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Die Regelungen in Ziff. 10.4 Satz 3 ff. gelten entsprechend. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

10.6 Verwendet der Kunde die vom Verkäufer gelieferten nicht-digitalen Güter derart, dass sie Bestandteil einer neuen Sache werden, wodurch das Eigentum des Verkäufers endgültig verloren geht, so setzt sich das Eigentum des Verkäufers anteilig am hergestellten Produkt fort. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des endgültigen Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen des Verkäufers ab, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf des Produkts an Käufer oder andere Dritte entstehen. Die Regelungen in Ziff. 10.4 Satz 3 ff. gelten entsprechend. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

10.7 Übersteigen die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der die vorgenannte Grenze übersteigenden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

11) Gewährleistung bei Verträgen nach Ziff. 3.2, 3.3 a) und 3.3 c)

11.1 Die Regelungen dieser Ziff. 11 gelten für Verträge nach Ziff. 3.2, 3.3 a) und 3.3 c).

11.2 Mängelansprüche gegen den Verkäufer verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang, soweit es sich um neu hergestellte Sachen oder Werkleistungen handelt. Dies gilt nicht, wenn längere Fristen gesetzlich vorgesehen sind (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Gebäude und Sachen, die für Gebäude verwendet werden), § 445b Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel)). Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

11.3 Bei jeder Lieferung gebrauchter Ware sind Mängelrechte – vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen und sonstiger Vereinbarungen – ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

11.4 Alle Angaben zu den Waren, ob ausdrücklich schriftlich vereinbart oder nicht, sind eine Zustandsbeschreibung und keine Garantien, zugesicherte Eigenschaften, vertraglich vorgesehene Verwendungen oder Ähnliches. Offensichtliche Ungenauigkeiten (Tipp-, Rechen-, Formfehler etc.) in Notizen, Protokollen, Bedienungsanleitungen, Berechnungen, Prospekten, im Online-Shop des Verkäufers etc. können vom Verkäufer jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Behebung solcher offensichtlichen Mängel ist ausgeschlossen.

11.5 Gegenüber Kaufleuten gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB für die Lieferungen des Verkäufers in jedem Fall. Erfolgt eine Lieferung im Auftrag eines Zwischenhändlers direkt an einen Verbraucher, so gilt die handelsrechtliche Rügepflicht ebenfalls und uneingeschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

11.6 Lehnt der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus einem anderen Grund als einem schwerwiegenden Mangel ab, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer die Leistungsbereitschaft erklärt hat, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Die Annahme der Lieferung darf wegen geringfügiger Mängel nicht verweigert werden.

11.7 Die Gewährleistung umfasst keine Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, entgegen der vertraglichen Grundlage geänderte Systemkomponenten, die Verwendung ungeeigneter organisatorischer Mittel, die Nutzung in einer Hardware- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzzertifikat angegebenen Anforderungen entspricht, ungewöhnliche Betriebsbedingungen oder Systemeingriffe durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind. Werden Waren in Verbindung mit Geräten Dritter verwendet, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsfehler nur, wenn solche Fehler auch ohne eine solche Verbindung auftreten oder wenn die Kompatibilität mit diesen Objekten Bestandteil der vertraglich vereinbarten Bedingung ist.

11.8 Ist eine Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach Wahl des Verkäufers Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vornehmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Verlangen des Verkäufers nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzugewähren. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der vorstehende Satz mit der Maßgabe, dass Nutzungen nicht zurückzugewähren oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Der Kunde muss dem Verkäufer Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung, insbesondere zur Nachbesserung, geben.

11.9 Die für die Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Verlangt der Kunde die Mängelbeseitigung ohne Berechtigung, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der Nacherfüllungskosten zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat die unzutreffende Mängelanzeige nicht zu vertreten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft (auch nach § 439 Abs. 4 BGB), ist die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar oder liegt ein Fall des § 323 Abs. 2 BGB vor, so kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Gegenleistung mindern.

11.10 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht bei nur geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die auf unsachgemäße oder nachlässige Behandlung oder Lagerung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse zurückzuführen sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, berechtigt dies den Kunden einerseits, weiterhin Nacherfüllung zu verlangen, oder andererseits, die gesetzlichen alternativen Rechte geltend zu machen, so kann der Verkäufer vom Kunden verlangen, dass er seine Rechte innerhalb einer angemessenen Nachfrist ausübt. Der Kunde muss dem Verkäufer die Entscheidung in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) mitteilen. Der Eingang der Erklärung des Kunden beim Verkäufer ist für die Einhaltung der Nachfrist maßgeblich. Übt der Kunde die Rechte nicht rechtzeitig aus, so kann er diese, insbesondere die Rechte auf Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, nur geltend machen, wenn eine vom Kunden bestimmte neue angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos abläuft. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

11.11 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer gemäß § 445a BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde und der Käufer des Kunden keine Vereinbarungen getroffen haben, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

11.12 Die verkürzte Verjährungsfrist und der Haftungsausschluss gemäß dieser Ziff. 11 gelten nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, bei einer Pflichtverletzung des Verkäufers durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer einschlägigen Beschaffenheitsgarantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.13 Soweit der Verkäufer Updates, Upgrades, neue Programmversionen oder andere neue Inhalte zum ursprünglichen Vertragsgegenstand liefert, gilt diese Ziff. 11 entsprechend.

11.14 Soweit Rechtsmängel vorliegen, gelten die Bestimmungen dieser Ziff. 11 entsprechend.

12) Gewährleistung bei Verträgen nach Ziff. 3.3 b)

12.1 Die Regelungen dieser Ziff. 12 gelten für Verträge nach Ziff. 3.3 b).

12.2 Der Kunde hat Anspruch auf die gesetzlichen Rechte bei Sachmängeln. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer Sachmängel unverzüglich anzuzeigen.

12.3 Das Recht des Kunden zur fristlosen Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen. Dies gilt weder für einen vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangel noch für eine unzeitgemäße Lieferung an den Kunden, wenn der Verkäufer die Lieferverzögerung zu vertreten hat.

12.4 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Kunde die Software nicht bestimmungsgemäß verwendet oder missbraucht, die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers modifiziert oder verändert oder wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- oder Softwareumgebung verwendet wird, die nicht den im Lizenzzertifikat angegebenen Anforderungen entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel der Software zuzuschreiben ist.

12.5 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht bei nur geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die auf unsachgemäße oder nachlässige Behandlung oder Lagerung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse zurückzuführen sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

12.6 Der Haftungsausschluss gemäß dieser Ziff. 12 gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, bei einer Pflichtverletzung des Verkäufers durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer einschlägigen Beschaffenheitsgarantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.7 Soweit der Verkäufer Updates, Upgrades, neue Programmversionen oder andere neue Inhalte zum ursprünglichen Vertragsgegenstand liefert, gilt diese Ziff. 12 entsprechend.

12.8 Soweit Rechtsmängel vorliegen, gelten die Bestimmungen dieser Ziff. 12 entsprechend.

13) Garantiebedingungen „100% Geld-zurück-Garantie“

Die Garantie ist auf 3 Jahre ab Rechnungsdatum begrenzt. Dies gilt nicht für Produkte mit begrenzter Laufzeit. Die Garantie für solche Produkte ist auf die Laufzeit des Produkts begrenzt. Bei Vorlage eines Nachweises, dass das Produkt vom Verkäufer erworben wurde, und bei Vorlage einer schriftlichen Bestätigung, dass das Produkt nicht weiter verwendet wird und auch nicht an Dritte weitergegeben wurde, werden 100% des gezahlten Preises zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt 14 Tage nach Eingang des Nachweises und der Bestätigung beim Verkäufer. Bitte beachten Sie https://softwareswifters.de/content/5-returns-and-refunds.

14) Haftung für sonstige Pflichtverletzungen

14.1 Für Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder Rechtsmängel gemäß Ziff. 11 und 12 sind, haftet der Verkäufer sowohl für vorsätzliches als auch grob fahrlässiges Verhalten von Organen und Erfüllungsgehilfen und, unabhängig vom Grad des Verschuldens, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

14.2 Der Verkäufer haftet ferner für einfache Fahrlässigkeit von Organen und Erfüllungsgehilfen im Falle der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichteinhaltung einer Garantie oder der Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem der Verkäufer bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.

14.3 Eine Haftung des Verkäufers über die Haftung gemäß Ziff. 14.1 und 14.2 hinaus aus welchem Rechtsgrund auch immer ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für alle Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Pflichten und für die deliktische Haftung, jedoch nicht für Ansprüche wegen Verzugs bei Vertragsschluss.

14.4 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Datenverluste bei der Überprüfung, notwendige Reparaturmaßnahmen oder andere Dienstleistungen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die auf den jeweiligen Geräten oder Datenspeichern vorhandenen Daten gesichert sind und dass sich keine sensiblen Daten darauf befinden.

14.5 Eine mit dem Kunden vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

14.6 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

15) Einlösung von Aktionsgutscheinen

15.1 Gutscheine mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend „Aktionsgutscheine“), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur während des angegebenen Zeitraums eingelöst werden.

15.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, wenn sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

15.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

15.4 Pro Bestellung kann nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

15.5 Der Wert der Ware muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Ein Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

15.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann eine der vom Verkäufer angebotenen übrigen Zahlungsarten zur Begleichung des Differenzbetrages gewählt werden.

15.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in bar ausgezahlt noch verzinst.

15.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die ganz oder teilweise mit dem Aktionsgutschein bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.

15.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

16) Nennung als Referenz

Ist der Kunde Unternehmer, so willigt der Kunde ein, vom Verkäufer als Referenz auf der Website des Verkäufers, in den Social-Media-Profilen des Verkäufers (wie Twitter, LinkedIn, Xing) und in eigenen Veröffentlichungen genannt zu werden, unter Angabe des Unternehmens des Kunden und unter Verwendung des mit diesem Unternehmen verbundenen Markenzeichens des Kunden. Eine solche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer widerrufen werden.

17) Partnerprogramm

17.1 Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Partnervereinbarung“) regeln das Partnerprogramm, das von Softwareswifters („wir“ oder „uns“) zur Verfügung gestellt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung und das Verständnis zwischen Softwareswifters und der Person oder dem Unternehmen dar, die am Partnerprogramm teilnimmt (der „Partner“ oder „Sie“). Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, da sie eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Softwareswifters darstellt. Durch die Einreichung Ihrer Bewerbung und durch Ihre Nutzung des Partnerprogramms erklären Sie sich damit einverstanden, alle in dieser Partnervereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten. Softwareswifters kann Ihr Partnerkonto jederzeit, mit oder ohne Vorankündigung, wegen Verhaltensweisen kündigen, die gegen diese Partnervereinbarung verstoßen, wegen Verhaltensweisen, die Softwareswifters für geschäftsschädigend hält, oder wegen Verhaltensweisen, bei denen die Nutzung des Partnerprogramms einer anderen Partei schadet.

17.2 Empfehlungsverfolgung. Softwareswifters stellt dem Partner spezifische Empfehlungslinks zur Verfügung, um Anzeigen und andere Marketinginhalte mit softwareswifters.de zu verknüpfen. Softwareswifters verfolgt Benutzer, die diese Empfehlungslinks besucht haben, mithilfe von Cookies, die nach 21 Tagen ablaufen. Nur Benutzer, die einen Kauf tätigen, während das Cookie aktiv ist, werden als Empfehlungen des Partners betrachtet und als solche im Partner-Dashboard erfasst. Der Partner ist nicht berechtigt, die Empfehlungslinks oder die Cookies in irgendeiner Weise zu modifizieren oder zu ändern. Softwareswifters ist nicht verantwortlich für Tracking- oder Berichtsfehler, die aus Änderungen an den Empfehlungslinks oder den Cookies resultieren können.

17.3 Partnergebühren und Auszahlungen. Softwareswifters begleicht die Zahlung von Provisionen auf Anfrage des Partners über PayPal, sobald der Mindestbetrag von 50,00 € erreicht ist. Softwareswifters verpflichtet sich, die zugunsten des Partners aufgelaufenen Provisionen bis zum Erreichen des genannten Mindestauszahlungsbetrags einzubehalten. Auf die aufgelaufenen und noch nicht ausgezahlten Beträge werden keine Verzugszinsen erhoben. Um die Zahlung zu erhalten, verpflichtet sich der Partner, eine Rechnung, Quittung oder ein vergleichbares Dokument für den angeforderten Betrag auszustellen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung einer ordnungsgemäßen Rechnung oder Quittung des Partners.

17.4 Werbung. Softwareswifters gewährt dem Partner hiermit eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Logos von Softwareswifters ausschließlich zum Zweck der Bewerbung unseres Dienstes im Rahmen des Partnerprogramms. Diese Lizenz erlischt mit Beendigung der Teilnahme des Partners am Partnerprogramm. Der Partner darf Anzeigen, die Logos oder Dienstleistungsmarken von Softwareswifters enthalten, nur in gutem Geschmack anzeigen. Der Partner darf die Logos oder Dienstleistungsmarken von Softwareswifters nicht in einer Weise verwenden, die nach alleinigem Ermessen von Softwareswifters Softwareswifters in einem negativen Licht darstellt. Der Partner ist allein verantwortlich für seine eigenen Marketingaktivitäten. Alle Marketingaktivitäten müssen professionell sein und allen geltenden Gesetzen vollständig entsprechen. Softwareswifters kann, ohne vorherige Ankündigung, den Partner auffordern, Anzeigen nach alleinigem Ermessen von Softwareswifters zu entfernen oder zu ändern.

17.5 Kündigung. Der Partner kann die Teilnahme des Partners am Partnerprogramm mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Kündigungserklärung gegenüber der anderen Partei beenden. Softwareswifters behält sich das Recht vor, die Teilnahme des Partners am Partnerprogramm jederzeit wegen Verhaltensweisen zu beenden, die eine wesentliche Verletzung dieser Partnervereinbarung darstellen, oder wegen Verhaltensweisen, die Softwareswifters nach eigenem Ermessen für geschäftsschädigend oder für Dritte schädlich hält. Bei Beendigung verliert der Partner den Zugang zu seinem Partner-Dashboard und verwirkt alle potenziellen oder unbezahlten Partnergebühren.

17.6 Beziehung der Parteien. Softwareswifters und der Partner sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in dieser Partnervereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Arbeitsverhältnis, ein Vertretungsverhältnis, ein Agenturverhältnis oder ein Joint Venture zwischen den Parteien. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von Softwareswifters zu handeln.

17.7 Haftungsbeschränkung. Das Partnerprogramm wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, und die Nutzung des Partnerprogramms erfolgt auf eigenes Risiko des Partners. Softwareswifters gibt keine Zusicherungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf das Partnerprogramm oder Dienstleistungen oder Informationen, die über das Partnerprogramm bereitgestellt werden. Softwareswifters ist nicht verantwortlich für Schäden, Verletzungen oder wirtschaftliche Verluste, die aus der Nutzung des Partnerprogramms entstehen. Sollte ein Teil des Partnerprogramms dem Partner oder jemandem, der über den Partner Ansprüche geltend macht, Schaden oder Unannehmlichkeiten verursachen, übernimmt der Partner die Verantwortung und die gesamten Kosten dafür. Der Partner wird Softwareswifters, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Tochtergesellschaften und Dritte von und gegen alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüche, Urteile, Vergleiche, Bußgelder, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener damit verbundener Ausgaben, Anwaltskosten, Untersuchungshaftkosten) freistellen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Operationen oder der Nutzung des Partnerprogramms des Partners oder Dritter ergeben.

17.8 Änderung. Softwareswifters kann diese Partnervereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen mit oder ohne Vorankündigung ändern oder modifizieren. Solche Änderungen oder Modifikationen werden für alle Partner mit der Veröffentlichung der geänderten Partnervereinbarung unter dieser Webadresse wirksam: http://www.softwareswifters.de. Der Partner ist dafür verantwortlich, dieses Dokument von Zeit zu Zeit zu lesen, um sicherzustellen, dass seine Nutzung des Partnerprogramms dieser Partnervereinbarung entspricht. Sollte eine Änderung für den Partner unannehmbar sein, besteht sein einziger Rechtsbehelf darin, diese Partnervereinbarung zu kündigen. Die fortgesetzte Teilnahme des Partners am Partnerprogramm stellt eine bindende Annahme solcher Änderungen dar.

17.9 Sonstiges. Der Partner versichert und garantiert, dass er über 19 Jahre alt und qualifiziert ist, diese Partnervereinbarung abzuschließen. Der Partner versichert und garantiert, dass seine Handlungen und seine Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit allen geltenden Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Anforderungen staatlicher Behörden entsprechen. Softwareswifters behält sich das Recht vor, die Teilnahme des Partners am Partnerprogramm zu beenden, wenn Softwareswifters nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Handlungen des Partners oder seine Teilnahme am Partnerprogramm gegen Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Anforderungen staatlicher Behörden verstoßen. Diese Partnervereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Softwareswifters und dem Partner dar. Diese Partnervereinbarung ersetzt alle anderen Verträge oder Vereinbarungen zwischen den Parteien, und keine Partei ist an Aussagen oder Zusicherungen gebunden, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden nach diesen ausgelegt, deren Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit haben.

18) Schlussbestimmungen

18.1 Der Kunde ist berechtigt, Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt; § 354a HGB gilt nicht für Verbraucher.

18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisung durch das internationale Privat- und Verfahrensrecht. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als kein weitergehender Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist der Hauptsitz des Verkäufers, wobei der Verkäufer jedoch berechtigt ist, Klagen gegen den Kunden an jedem gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu erheben. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.

18.4 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung im Internet unter folgendem Link bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, aber grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dies berührt jedoch nicht die übrigen Regelungen dieser Ziff. 18.